Allgemeine Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) der Admira Wacker Profibetrieb GmbH (in der Folge „Admira“)
Gültig ab Mai 2025
1. Allgemeines
1.1. Vertragsgrundlagen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden von der Admira Wacker Profibetrieb GmbH (im Folgenden „Admira“) ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn Admira in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Die jeweils gültigen AGB sind integraler Bestandteil aller zwischen der Admira und dem Kunden abgeschlossenen Ticket- und Abonnementverträge und gelten für deren jeweilige Vertragsdauer im Rahmen der Österreichischen Bundesliga (1. und 2. Spielklasse). Die AGB sind zudem jederzeit unter
https://admira.tickets/terms abrufbar.
1.2. Preise, Zahlungsmittel
Alle angegebenen Preise sind in Euro und verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben, jedoch exklusive möglicher Rabatte. Rabatte müssen vor Lieferung bzw. Leistung ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Zahlung im Online-Ticketshop kann ausschließlich mit Kreditkarte (VISA, MasterCard), Banküberweisung (Sofortüberweisung), mittels PayPal oder bei Abos mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Der Admira Fanshop akzeptiert Bar-, Kredit- und Bankomatkartenzahlungen.
1.3. Hausordnung
Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erklärt ausdrücklich, die Hausordnung, die Bundesligarichtlinien und die AGB gelesen zu haben und sich diesen Bestimmungen vorbehaltlos und unwiderruflich zu unterwerfen. Die Hausordnung ist an der Datenpol Arena ausgehängt abrufbar. Die Bundesligarichtlinien sind unter
https://www.oefbl.at/de/admiral-bundesliga online verfügbar.
2. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Dienstleistungen über den Online-Ticketshop der Admira Profibetrieb GmbH
2.1. Geltungsbereich
Der offizielle Online-Ticketshop der Admira ist unter der Domain
admira.tickets erreichbar und wird in der Folge als „Ticketshop“ bezeichnet. Für den Erwerb von Dienstleistungen über den Ticketshop der Admira gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, welche vom Kunden mit Abgabe der Bestellung im Ticketshop unwiderruflich akzeptiert werden. Diese Bedingungen können gespeichert und ausgedruckt werden. Auf der Website der Admira steht ausschließlich die jeweils aktuelle Fassung zur Verfügung.
2.2. Kundenkonto
Bestellungen von Dienstleistungen im Ticketshop sind nur mit einem persönlichen Kundenkonto möglich. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seines Passworts und den Schutz seines Kundenkontos sowie für die Sicherung des Zugangs zu seinem Computer und mobilen Endgeräten selbst verantwortlich. Er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sein Passwort geheim zu halten. Im Verdachtsfall eines Missbrauchs oder bei Kenntnisnahme durch Dritte ist umgehend die Admira zu verständigen. Mit der Registrierung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, für sämtliche Aktivitäten, die über sein Konto durchgeführt werden, selbst verantwortlich zu sein. Der Kunde ist zudem verpflichtet, darauf zu achten, dass alle angegebenen Daten korrekt, vollständig und aktuell sind. Die Admira behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB Kundenkonten zu kündigen oder zu sperren. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Kontos und seiner personenbezogenen Daten verlangen. Informationen zum Datenschutz sind unter
https://admira.tickets/privacy abrufbar.
2.3. Angebot, Vertragsabschluss, Gewährleistung
Die im Ticketshop dargestellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen bloß eine Einladung zur Angebotslegung durch den Kunden dar. Mit Betätigung des „Kaufen“-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Vertragsabschluss ab und verpflichtet sich zur Bezahlung des gewählten Produkts. Der Kaufvertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung, welche dem Kunden per E-Mail übermittelt wird, zustande. Alle Bestellungen sind verbindlich. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechte bestehen.
2.4. Rücktrittsrecht
Beim Kauf von Tickets/Eintrittskarten besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht, da es sich um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.
3. Besondere Bestimmungen zum Erwerb von Dienstleistungen über die offiziellen Admira (Vor-)Verkaufsstellen
Für den Erwerb von Dienstleistungen über die offiziellen Admira (Vor-)Verkaufsstellen gelten diese AGB sinngemäß.
4. Besondere Bestimmungen zum Kauf von Tickets/Eintrittskarten
Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Tickets/Eintrittskarten für Spiele von Mannschaften der Admira, unabhängig davon, ob sie im Ticketshop oder in offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden.
4.1. Spieltermine
Die tatsächlichen Spieltermine und Beginnzeiten von Pflicht- und Freundschaftsspielen werden durch Admira als Veranstalter festgelegt und bekanntgegeben. Die auf der Admira-Homepage genannten Termine sind nicht verbindlich und können sich jederzeit ändern.
4.2. Keine Rückerstattung bei Spielverschiebung, -abbruch, -absage, Sektorensperre oder Sichtbehinderung
Eine Rücknahme von Eintrittskarten und eine Rückerstattung des Eintrittspreises durch Admira sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer Spielverschiebung, eines Spielabbruchs oder einer Spielabsage besteht kein Rückgaberecht. Für Wiederholungsspiele behalten Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Bei Stadion- oder Sektorensperren verlieren die betroffenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit, Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Admira behält sich das Recht vor, Spiele in einer anderen Spielstätte als der Datenpol Arena auszutragen; die Karten behalten dann ihre Gültigkeit. Bei Umbesetzungen aus wichtigen Gründen kann die Platzzuordnung geändert werden. Ersatzansprüche für Sichtbehinderungen sind ausgeschlossen.
4.3. Nutzung und Weitergabe von Eintrittskarten
Zum Schutz vor Schwarzhandel dürfen Eintrittskarten ausschließlich zum privaten Gebrauch erworben werden. Der Wiederverkauf oder die Weitergabe zu kommerziellen Zwecken (z. B. gewinnbringender Weiterverkauf, Verlosung) ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Admira gestattet. Werden Karten ohne Zustimmung zu kommerziellen Zwecken genutzt oder weitergegeben (etwa über Plattformen wie willhaben, ebay, Viagogo etc.), kann die Karte entschädigungslos entwertet werden und dem Inhaber der Eintritt verweigert werden. Ersatzansprüche oder Haftung für etwaige Mehrkosten bestehen nicht. Zudem behält sich Admira das Recht vor, Personen vom künftigen Kauf auszuschließen, Hausverbote auszusprechen sowie eine Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,00 pro Verstoß zu fordern und ggf. zivil- sowie strafrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
4.4. Hausordnung, Zutritt zum Stadion & Stadionsicherheit
Der Zutritt zum Stadion unterliegt der jeweils an der Spielstätte ausgehängten Hausordnung. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Besucher die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte, die Anordnungen des Veranstalters sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich an.
Verstöße gegen die AGB und/oder die Hausordnung können ohne vorherige Ankündigung oder Abmahnung mit einem Verweis aus dem Stadion geahndet werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Der Zutritt zum Stadion ist ausschließlich nach erfolgter Sicherheitskontrolle möglich. Bei verspätetem Erscheinen findet die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte Anwendung. Aus einem verspäteten Einlass können keine Ansprüche auf Ersatz abgeleitet werden.
Zum Zweck eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs und zur Gewährleistung der Sicherheit aller Anwesenden ist der Besucher verpflichtet, im Rahmen seines Stadionbesuchs sämtlichen Weisungen der Polizei, der Vertreter der Admira, des Sicherheitspersonals sowie der Stadionverwaltung Folge zu leisten. Auf entsprechende Aufforderung ist ein von der Eintrittskarte abweichender Sitzplatz einzunehmen.
Das Mitbringen von Transparenten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Admira gestattet.
Im Stadion ist das Erheben und/oder Übertragen, die Produktion sowie die Verbreitung jeglicher Informationen oder Daten zum Spielverlauf, -verhalten oder zu anderen spielbezogenen Faktoren sowie jedwede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material des Spiels (sei es durch elektronische Geräte oder anderweitig) zum Zweck von Wetten, Glücksspiel oder sonstigen kommerziellen Aktivitäten ohne vorherige Genehmigung durch Admira und die Österreichische Fußball-Bundesliga strengstens untersagt. Mobile Geräte dürfen ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Zugang zum Stadion verweigert oder ein Verweis aus dem Stadion ausgesprochen werden. Für durch einen Verstoß entstandene Schäden, insbesondere wenn exklusive Rechte Dritter, für die die ÖFBL oder Admira haftet, verletzt werden, haftet der Besucher.
Die Mitnahme von Kameras und sonstigen Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist ohne vorherige Genehmigung untersagt. Ebenso ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren strengstens verboten.
4.5. Ticketermäßigungen
Die Bedingungen für den Erhalt von Ticketermäßigungen sowie die jeweiligen Preise sind im Ticketshop und an den (Vor-)Verkaufsstellen von Admira ersichtlich.
Der Zutritt von Kindern ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. In Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr – vorbehaltlich freier Kapazitäten – kostenlos. Ohne eigenes Ticket besteht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz („Schoßplatz“).
Der Zutritt mit einer ermäßigten (Abo-)Eintrittskarte ist nur bei Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises möglich. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Ersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
4.6. Zustellung, Abholung & Gebrauch von Eintrittskarten
Bei Verlust der Eintrittskarte leistet Admira keinen Ersatz. Eintrittskarten sind sorgfältig aufzubewahren und nicht Dritten zugänglich zu machen. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt das Prinzip des „ersten Zutritts“: Die Eintrittskarte, welche mit ihrer eindeutigen Identifikation zuerst entwertet wird, berechtigt zum Zutritt und gilt als gültig. Alle weiteren Eintrittskarten mit derselben Identifikation werden durch die vorangegangene Entwertung ungültig und berechtigen nicht mehr zum Zutritt.
4.7. Missbrauch von Zutrittsberechtigungen
Jeder Missbrauch von Zutrittsberechtigungen ist untersagt und wird geahndet. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich Admira das Recht vor, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht in diesem Fall nicht.
Weiterhin behält sich Admira vor, bei Missbrauch den zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten zu verweigern, ein Hausverbot auszusprechen sowie für jede Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,00 pro Verstoß zu fordern. Das richterliche Mäßigungsrecht ist in diesem Fall ausgeschlossen.
4.8 Regress
Bei Verstößen gegen die Hausordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bundesligarichtlinien, Bestimmungen der UEFA, sonstige Durchführungsbestimmungen oder geltende Rechtsvorschriften (z. B. Abbrennen und Werfen von pyrotechnischen Gegenständen, unerlaubtes Betreten des Spielfeldbereichs, Werfen von Behältnissen oder Feuerzeugen, Sitzen auf dem Zaun, mutwillige Beschädigungen usw.) verpflichtet sich der zuwiderhandelnde Besucher, sämtliche dadurch der Admira entstandenen Schäden – einschließlich auferlegter Verbandsstrafen – zu ersetzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Hausordnung, insbesondere das Mitbringen und Abbrennen von Pyrotechnik oder das Werfen von Gegenständen in Richtung des Spielfeldes, zu einem bundesweiten Stadionverbot von mindestens 6 Monaten bis zu maximal 10 Jahren führen können.
Mehrere Schädiger haften für entstandene Schäden als Gesamtschuldner.
4.9 Bildaufzeichnungen
Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen angefertigt und verwertet werden dürfen (z. B. für TV-Übertragungen, Fotos, Videoüberwachung etc.).
Der Besucher erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigte Aufnahmen – ohne zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung – von Admira auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen, soweit dadurch keine berechtigten persönlichen Interessen oder die Privatsphäre des Besuchers unangemessen beeinträchtigt werden.
5. Besondere Bestimmungen zum Kauf eines Season Passes
5.1 Gültigkeit und Leistungsumfang
Ein Season Pass ist, je nach Art, für folgende Spiele der Admira in der Datenpol Arena oder in einer anderen Spielstätte, in der das betreffende Spiel absolviert wird, für die Saison, für die er erworben wurde, gültig: Gültig für alle Heim-Bewerbsspiele der Admira im Grunddurchgang sowie dem Finaldurchgang der Bundesliga für einen bestimmten Sitzplatz bzw. für einen Stehplatz. Nicht inbegriffen sind Heimspiele in einem europäischen Bewerb bzw. in dessen Qualifikation, Play-Off-Spiele der Bundesliga sowie Heimspiele im ÖFB Cup. Grunddurchgang und Finaldurchgang der Bundesliga, alle Heimspiele im ÖFB Cup und alle Heimspiele in einem europäischen Bewerb sowie Playoff-Spiele der Bundesliga.
Die Vereinbarungen „Business Club GOLD“ und „Business Club SILVER“ werden für die Dauer von zwei Saisonen (jeweils 1.7. bis 30.6.) abgeschlossen und verlängern sich ohne weitere Erklärung um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien bis zum 15.2. jenes Jahres, in dem die Vereinbarung endet bzw. enden würde, erklärt, dass sie die Verlängerung nicht wünscht. Für die Rechtzeitigkeit dieser Erklärung ist die Postaufgabe entscheidend.
5.2. Rechte, Zahlung, Dauer & automatische Verlängerung
Der Vertrag wird jeweils für die Dauer einer Spielzeit/Saison abgeschlossen (jeweils vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres). Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit/Saison, sofern der Kunde nicht schriftlich (mit Unterschrift) kündigt. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht ab Vertragsabschluss bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende (jeweils 30.04.). Die Admira ist verpflichtet, ihre Kunden auf die bestehende Kündigungsmöglichkeit und allfällige Preisänderungen bei sonstiger automatischer Vertragsverlängerung rechtzeitig, d.h. bei Beginn der Kündigungsmöglichkeit, hinzuweisen.
Bei sämtlichen Abonnements (in der Folge auch „Season Pass“ genannt) ist der Abopreis immer am 01.06. eines Jahres, im Falle eines Kaufs während einer Saison jedoch sofort, fällig. Der Einzug erfolgt per Lastschrift. Der Käufer sichert zu, für entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch Admira verursacht wurde.
Matchday Tickets (Einzelkarten) gelten für das auf der Karte genannte Spiel. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit. Umtausch oder Rückgabe sind ausgeschlossen.
5.3. Verlust
Bei Verlust der Abokarte verpflichtet sich der Käufer, eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu machen. Unter Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige kann der Käufer ein Duplikat der Abokarte in der Admira-Geschäftsstelle anfordern. Für die Ausstellung des Duplikats hat der Käufer den jeweils geltenden Karteneinsatz zu entrichten.
5.4. Missbräuchliche Verwendung
Jede missbräuchliche Verwendung der Abokarte hat deren Entzug zur Folge. Der jeweilige Inhaber der Abokarte haftet neben dem Käufer für die missbräuchliche Verwendung der Abokarte. Bei Entzug der Abokarte aufgrund von missbräuchlicher Verwendung bestehen keine Ersatzansprüche.
6. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
6.1 Änderungsvorbehalt und Zustimmung
Der Anbieter (Admira) ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe dieses Abschnitts zu ändern, sofern dies nach Vertragsschluss aufgrund von Änderungen der Rechtslage in der Republik Österreich und/oder aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung erforderlich wird. Darüber hinaus sind Änderungen nur zulässig, soweit sie keine Hauptleistungspflichten betreffen und die Rechtsposition des Vertragspartners dadurch nicht verschlechtert wird.
6.2 Mitteilung und Widerspruchsrecht
Die geänderten AGB werden dem Vertragspartner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Zustimmung zu den geänderten AGB gilt als erteilt, sofern der Vertragspartner deren Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (per E-Mail oder per Post) widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist sowie die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs wird der Vertragspartner in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
6.3 Folgen des Widerspruchs
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen AGB weiter. In diesem Fall sind sowohl der Anbieter als auch der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist außerordentlich zu kündigen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung zum 8. Mai 2025 in Kraft.
7.2 Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung, die unter
https://admira.tickets/privacy abrufbar ist.
7.3 Urheberrecht
Sämtliche von Admira bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Logos, Grafiken, Bilder etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Admira nicht gestattet.
7.4 Haftung
Admira erbringt ihre Leistungen bestmöglich und mit der gebotenen Sorgfalt. Eine Haftung besteht ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Admira, deren Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen und ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Ticket- bzw. Abonnementpreis beschränkt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die Haftung von Admira ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache und Schriftform
Für sämtliche auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Admira, 2344 Maria Enzersdorf. Die Vertragssprache ist Deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis ist ebenfalls nur schriftlich möglich.
7.6 Anfechtungsverzicht
Die Parteien verzichten – soweit rechtlich zulässig – auf das Recht, diese AGB oder den Vertrag mit Admira wegen Irrtums, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus sonstigen Gründen anzufechten oder für unwirksam zu erklären.
7.7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen bzw. rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.